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NFV- Kreis
Celle
Kreisspielausschuss
Ausschreibung für das Spieljahr
2011 / 2012
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NFV-
Kreis Celle
Kreisspielausschuss
Ausschreibung
für das Spieljahr
2011
/ 2012
In
Verbindung mit der NFV- Satzung und den dazugehörenden
Ordnungen ergeht folgende Ausschreibung:
1.
Staffeleinteilung
Die Kreisliga besteht
aus 16 Mannschaften, die 1. und 2. Kreisklasse bestehen aus
15
Mannschaften, die 3. und 4. Kreisklassen bestehen aus 16
Mannschaften.
2.
Voraussetzung für die Teilnahme am
Spielbetrieb
Es
dürfen nur solche Mannschaften am Spielbetrieb
teilnehmen, die nach § 11 Absatz 2 der
NFV- Spielordnung die erforderliche Zahl von
Schiedsrichtern zur Verfügung stellen.
Über
Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand.
3.
Ermittlung des Kreismeisters
Der
Staffelsieger der Kreisliga ist
gleichzeitig Kreismeister 2011/2012.
4.
Auf- und Abstieg
a) Der Kreismeister steigt in
die Bezirksliga
2 auf.
Der
Tabellenzweite der Kreisliga bestreitet Relegationsspiele.
Für den Aufstieg und die Relegation
werden Spielgemeinschaften nicht zugelassen.
Erreicht
eine Spielgemeinschaft einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz, so wird
die
nächstplatzierte
Mannschaft dem Bezirk gemeldet.
b)
Die drei
Tabellenletzten der Kreisliga steigen ab. Überschreitet die Zahl
der Absteiger
aus der
Bezirksliga die der Aufsteiger, so werden diese Mannschaften die
Sollzahl (15) überschreiten.
Um die gleiche Zahl erhöht sich im nächsten Jahr
die Abstiegsquote in der Kreisliga.
c)
Der
Tabellenerste und -zweite der 1. Kreisklasse steigt in
die Kreisliga auf.
Die drei Tabellenletzten
der 1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab.
Der
Tabellenerste und -zweite der 2. Kreisklasse steigt in
die 1. Kreisklasse auf.
Die drei
Tabellenletzten der 2. Kreisklasse steigen in die 3. Kreisklasse ab.
Der
Tabellenerste und -zweite der 3. Kreisklasse steigt in
die 2. Kreisklasse auf.
Die vier
Tabellenletzten der 3. Kreisklasse steigen in die 4. Kreisklasse ab.
Der
Tabellenerste und –zweite der 4. Kreisklasse steigt in die 3.
Kreisklasse auf.
Sollte
durch Auf- und Abstieg die Sollzahl von 15
Mannschaften in der Kreisliga, in der
1. und 2.
Kreisklasse unterschritten werden, erfolgt die
Auffüllung der Staffeln durch den
oder die
Nächstplatzierten der nachfolgenden Staffel.
Zurückgezogene
(schriftliche Abmeldung) bzw. wegen Nichtantretens
ausgeschiedene
Mannschaften zählen als Absteiger und
werden bei Meldung für die neue Saison
(letzter
Tag ist der
18. Juni 2012) in die unterste Spielklasse eingestuft.
Zu
spät gemeldete Mannschaften werden für die neue
Spielsaison nicht mehr berücksichtigt.
5.
Wertung der Meisterschaftsspiele
Ein
gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit drei Punkten, ein
unentschiedenes
Spiel für
beide Mannschaften mit je
einem Punkt
gewertet. Meisterschaft, Auf- und Abstieg
entscheiden sich bei
gleicher Punktzahl
durch die Tordifferenz. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei
mehreren Mannschaften
gleich, ist die
Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat.
Ist auch die Anzahl der
geschossenen Tore
gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf
neutralem Platz statt. Bei
einer
Entscheidung „ am grünen Tisch ” über den Ausgang eines
Spieles (z.B. bei
Nichtantreten einer
Mannschaft) wird das Spiel gemäß §§ 37 und 38 der
Spielordnung des NFV
gewertet (drei Punkte
und 5:0 Tore).
6.
Spielformulare
Spielformulare aller
Meisterschafts-,
Pokal- und Freundschaftsspiele sowie Formulare von
Pokalturnieren sind mittels
eines dem
Schiedsrichter vom Platzverein zu übergebenden und
adressierten Freiumschlags
spätestens am
Tag nach dem Spiel dem zuständigen Staffelleiter
zu übersenden.
7.
Fehlende Pässe
Das
Strafgeld für pro fehlenden Pass beträgt 10,00 €.
Ein Einsenden an
den Staffelleiter entfällt, soweit nicht eine Aufforderung des
Staffelleiters
vorliegt.
8. Werbung
Die Vereine werden
vor Saisonbeginn aufgefordert, die Werbeträger des Vereins zu
melden.
Die
Genehmigungsgebühr pro Werbepartner beträgt 25,00 €. Es ist
möglich, den
Werbepartner
unter den eigenen gemeldeten Mannschaften zu
tauschen. Werbung ist auf
Ärmel und Brustseite des Trikots sowie
der Hose möglich § 31/Abs 3 der SpO. Die
Kosten für
Trikot- und Hosenfläche betragen jeweils 25,00
€. Antreten in nicht gemeldeter Werbung wird
mit 10,00
€ plus Verwaltungskosten, sowie Nachmeldungskosten von 25,00
€ bestraft.
9.
Schiedsrichteransetzungen
Die
Schiedsrichteransetzungen für alle
Spiele veranlasst verantwortlich
Michael Frede – Celler Strasse 37 , 29229
Celle
Tel.
05141- 540677
Pokalturniere und
Freundschaftsspiele sind
schriftlich anzumelden. Zuwiderhandlungen
werden mit 25,00 € bestraft.
Der SR-
Ausschuss unterrichtet den Kreisspielausschuss
umgehend von der Anmeldung
dieser Spiele.
Alle Schiedsrichter müssen auf dem
Spielformular angeben,
welche Fahrtkosten,
Spesen und evtl. Nebenkosten ausgezahlt
worden sind.
10.
Schiedsrichterpool
Für alle
Herrenmannschaften (Senioren
ausgeschlossen) wird ein SR- Pool eingerichtet. Aus
dem ermittelten Gesamtbetrag
der
abgelaufenen Saison wird der Durchschnittsbetrag ermittelt
und zur Anrechnung gebracht.
Jeder Verein
muss den 1. Abschlag bis spätestens 4 Wochen
nach Saisonbeginn an den NFV
Kreis Celle
gezahlt haben.
Der
2. Abschlag muss spätestens 4 Wochen vor
Beendigung der Winterpause
gezahlt werden.
Die jeweilige Höhe der
Kosten wird den
Vereinen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zugestellt. Sollte
ein Verein nicht rechtzeitig
gezahlt haben,
wird er automatisch mit einer Spielsperre bis zum
Einzahlungstag belegt.
Insolvenzen haben
auf diese Regelung keinen Einfluss.
11.
Spielbetrieb
Abweichend von Regel III,
Ziffer 2 (3 Auswechselspieler)
können in den Meisterschafts-
spielen der 3. und 4.
Kreisklasse bis zu
vier Spieler ausgewechselt werden. Ein
ausgewechselter Spieler darf
während des
Spiels in einer Spielruhe in seine
Mannschaft
zurückkehren.
Die Vereine tragen
zunächst nur 11 zu
Beginn des Spieles auflaufende Spieler ein. Werden
weitere Spieler eingesetzt,
so hat der
Schiedsrichter die Namen der Spieler unmittelbar nach
Spielschluss
nachzutragen. Der Spielführer ist
für die Richtigkeit der Eintragungen
verantwortlich. Alle
Mannschaften müssen
mit Rückennummern spielen und haben den
Spielbericht
so auszufüllen, dass die Nummern auf dem Spielbericht mit den
Rückennummer der
Spieler identisch sind
Die Vereine werden darauf
hingewiesen, dass
der Kreisspielausschuss in zwingenden Fällen
auch eine kürzere Frist
als sieben Tage für
Neuansetzungen oder Umbesetzungen in
Anspruch nehmen kann. Bei
außergewöhnlichen
Umständen müssen die Vereine damit
rechnen, dass
Meisterschafts- und
Pokalspiele auch an Feier- oder Wochentagen angesetzt
werden. Bei Unbespielbarkeit
des Platzes
ist auf jeden Fall nach § 28 SP0 zu verfahren. Die
Gastmannschaft ist
verpflichtet, sich beim
Staffelleiter bzw. Schiedsrichteransetzer über die
Richtigkeit der Absage zu
vergewissern. Bei
Unbespielbarkeit des Platzes ist der
Spielausschuss berechtigt,
falls notwendig,
das Pflichtspiel in der Hin- und Rückserie zu
tauschen, d.h. der
Gastverein ist dann
Platzverein § 23/Abs. 3 der SpO. Der
Heimverein ist
verpflichtet,
bei einer Absage des Spiels alle Instanzen (Staffelleiter, Gegner,
Schiedsrichteransetzer und Schiedsrichter) nach § 28 SPO zu informieren. Eine Meldung
über dfbnet.org
ist ebenfalls notwendig.
Pflichtspiele
unter Flutlicht dürfen nur mit
Genehmigung des
Spielausschusses stattfinden
Grundsätzlich sind
Spielverlegungen nur im
Verbandsinteresse möglich. Wünschen Vereine
eine Spielverlegung,
müssen dem
Staffelleiter entsprechende Anträge schriftlich mit der
Einverständniserklärung
des Gegners
mindestens eine Woche vor dem im
Spielplan
vorgesehenen Termin
eingereicht werden.
Über die Spielverlegung entscheidet der
zuständige
Staffelleiter. Der beantragende
Verein hat für die entstehenden Kosten eine
Gebühr von 15,00 €
plus Verwaltungskosten von 12,00 € an
den NFV- Kreis Celle
zu zahlen.
Freundschaftsspiele
Bei
Freundschaftsspielen kann im Gegensatz zu den Punkt- und Pokalspielen
innerhalb
der
Mannschaft
beliebig oft gewechselt werden
in einer Spielruhe. Die Anzahl der Spieler ist
nicht
begrenzt.
Dies trifft für neu eingewechselte bzw. bereits ausgewechselte
Spieler zu.
Des Feldes verwiesene
Spieler, auch aus
Freundschaftsspielen und Pokalturnieren (auch bei
verkürzter Spielzeit),
sind bis zur
Entscheidung des Kreisspielausschusses bzw. des
Sportgerichts automatisch
gesperrt.
Beim Betriebs- und Freizeitfußball des Feldes
verwiesene Spieler unterliegen auch im Bereich des
NFV- Kreis Celle der Sperre, die von den
zuständigen Organen ausgesprochen wurden.
Spielgenehmigungen für Spiele im Ausland,
auch Auswahlspiele, müssen mit dem vom DFB
vorgesehenen Formular beim Vorsitzenden des
Kreisspielausschusses beantragt werden.
Amtliche Bekanntmachungen des NFV- Kreis
Celle in der Celleschen Zeitung sind für alle
Vereine bindend. Die
Ausschreibung für das
laufende Spieljahr 2011/12 wird den Vereinen
im Internet unter www.nfv.de sowie auf der Homepage des Kreises Celle unter
www.nfvkreiscelle.de
zur
Verfügung gestellt. Die Spielpläne
für das Spieljahr 2011/12
können unter www.dfbnet.org
ab dem 08.07.2011 erfragt werden.
Ein Download ist möglich.
Sämtliche
Spielergebnisse (auch die Pokalspiele) sind unverzüglich durch die
gastgebenden
Vereine, (auch die der Altherren, Altliga und Ü 50)
spätestens jedoch
eine
Stunde nach Spielende ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet
(auch bei
Wochentagsspielen),
dem NFV über das Internet zu melden.
Die Meldungen sind über
www.dfbnet.org bzw. telefonisch
über 01805 332638 oder per
SMS unter
33355 bzw. über 0621 43071234 einzugeben.
Bei
kompletten Ausfall des www.dfbnet.org
müssen die Ergebnisse an:
John Breach - Allerweg 13 -
29313 Hambühren Tel.:
05143/911939
gemeldet werden.
Nichtmeldung des
Spielergebnisses wird mit 5,00
€, im Wiederholungsfall mit 10,00 €
und
in weiteren Fällen
mit 15,00
€ plus Verwaltungskosten bestraft.
12.
Winterpause
Die Winterpause gem. §
6 Absatz 2 der SPO
des NFV beginnt mit dem letzten angesetzten
Pflichtspiel der Mannschaft
in 2011, jedoch
spätestens am 19.Dezember 2011 und
endet
am 30. Januar 2012.
Anhang
Spielbetrieb der Altherren
Die aktuelle Ausschreibung
hat auch
Gültigkeit für den Spielbetrieb
der
Altherren.
Abweichend
gelten folgende Regelungen:
Die Sollzahl der AH- Kreisliga wird mit 10
festgelegt. Die maximal
zulässige Spielerzahl ist
15.
Ausgewechselte
Spieler
dürfen wieder eingewechselt
werden.
Ferner ist zu beachten, dass
jeder Spieler
spielberechtigt ist, der einen gültigen
Spielerpass besitzt und am
Spieltag das 32.
Lebensjahr vollendet hat.
Ein
Festspielen in einer anderen Mannschaft gegenüber den Altherren
ist nicht
möglich.
(Beispiel:
Ein Spieler spielt an zwei aufeinander folgenden Pflichtspielen in der
1.
Herren
des
Vereins. Er ist für alle Mannschaften unterhalb der 1. Herren fest
gespielt,
nicht jedoch
für
die Altherren!)
Für
Altherrenspieler gilt § 10 Abs. (4) der Spielordnung nicht!!
Die
AH-Kreisliga besteht aus 10 Mannschaften und die
AH-Kreisklasse besteht
aus
9
Mannschaften.
Der Staffelsieger der AH-
Kreisliga
ist Kreismeister des Spieljahres
2011/2012.
An
der Bezirksmeisterschaft 2011/2012 nimmt der Kreismeister des
Spieljahres
2010/11 teil.
Spielgemeinschaften sind startberechtigt,
sofern sie in den letzten
drei Spielserien als SG am Spielbetrieb teilgenommen haben.
Die
zwei Tabellenletzten der AH- Kreisliga steigen in die AH-Kreisklasse ab.
Die zwei Tabellenersten der
AH- Kreisklasse
steigen in die AH-Kreisliga auf.
Die Spielzeit beträgt 2
x 35 Minuten.
Für
die Kreispokalrunde, Hallenkreismeisterschaft, Altligameisterschaft und
Ü 50
ergeht eine gesonderte
Ausschreibung.
Die
Schiedsrichteransetzungen für AH, AL
und Ü 50 werden vom Sportkameraden,
Carsten Kellner, Mondhagen
8, 29227 Celle,
Tel.: 05141/980143 vorgenommen
Anhang Spielbetrieb Altliga
Die AL-Kreisliga und die AL-1. Kreisklasse
Ost bestehen aus 9 Mannschaften,
die AL-1. Kreisklasse West besteht aus 10
Mannschaften.
Die zwei Tabellenletzten der AL-Kreisliga
steigen in die AL-Kreisklassen ab.
Der jeweilige Staffelsieger der AL-Kreisklasse
Ost und West steigt in die AL-Kreisliga auf.
Die Abseitsregel
ist entgegen der üblichen Spielregel aufgehoben.
Die
Spiele finden an unterschiedlichen
Wochentagen (Sommerzeit) bzw. sonntags statt.
Gespielt
wird auf einem Kleinfeld (mind. 45 m
breit und 60 m lang) mit Kleinfeldtoren
(5 x 2 m).
Bewegliche
Tore müssen verankert werden. Die Strafraumgröße
beträgt 29 x 12 m.
Der
Strafstoßpunkt ist 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt. Der
Torraum hat
eine Größe
von
13 x 4 m, der Mittelkreis einen Radius von 5 m. Werden die Spiele auf geteilten Seniorenfeldern ausgetragen,
gehört
das feststehende Tor zum Spielfeld. Berührt der Ball die
Torpfosten oder
Torlatte und prallt ins
Spielfeld zurück, wird das Spiel nicht
unterbrochen.
Bei
der Ausführung von Frei-, Eck- und Strafstössen müssen
die gegnerischen Spieler
5 Meter vom Ball
entfernt sein. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten.
Spielberechtigung
und Auswechselung:
An den
Spielen dürfen nur
Spieler
teilnehmen, die das 40. Lebensjahr vollendet
haben und
einen gültigen Spielerpass
besitzen.
Spielen
zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Altersklasse ( z.B.
Altliga ),
so gilt bezüglich
des Festspielens in der 1. AL- Mannschaft
gemäß § 10 Abs. 2
der Spielordnung
des NFV.
Ein Festspielen
in einer anderen Mannschaft
gegenüber der Altliga ist nicht möglich.
Für
Altligaspieler gilt § 10 Abs. (4) der Spielordnung nicht!!
Zu
einer Mannschaft gehören jeweils 11 Spieler, von denen jedoch nur
6 Feldspieler
und ein Torwart
auf dem Spielfeld sein dürfen. Zu
Beginn
des Spieles müssen 5 Spieler
(einschließlich
Torwart) auf dem Spielfeld sein.
Auswechselungen
dürfen nur in einer Spielruhe mit Zustimmung des Schiedsrichters
vorgenommen
werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingesetzt werden
dürfen.
Anhang
Spielbetrieb Altsenioren Ü50
Die Staffel der Ü50 besteht aus 11
Mannschaften.
Der Staffelsieger ist gleichzeitig Kreismeister 2011/2012.
Spielberechtigung
und Auswechselung
Abweichend vom Spielbetrieb
der Altliga
dürfen hier nur Spieler eingesetzt werden, die am
Spieltag das 50. Lebensjahr
vollendet haben. Zur
Überbrückung der
neuen Altersbegrenzung
ist es den Mannschaften
erlaubt, bis
zu 3 Spieler einzusetzen, die das 46. Lebensjahr an dem
Spieltag vollendet haben.
Für
Spieler der Ü50 gilt § 10 Abs (4) der Spielordnung nicht!!
Mit
der Veröffentlichung im nfv.de
werden diese Bestimmungen in
Kraft gesetzt.
Einwendungen
gegen diese Ausschreibung sind schriftlich bis zum 31.07.2011
bei
- Achim Prüße, Zur alten Kaserne 1,
29313 Hambühren - einzureichen
Hambühren,
den 04. Juli 2011
gez. A.
Prüße -
H.-G. Kuers - H. Weidt –
J.
Breach - R. Fiebig
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