NfV Kreis Celle  
 
       NFV  Kreis  Celle       


 

NFV- Kreis Celle

 Kreisspielausschuss
Ausschreibung für das Spieljahr 2011 / 2012
 
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NFV- Kreis Celle

 

 

 

 

Kreisspielausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung für das Spieljahr

 

2011 / 2012

 
In Verbindung mit der NFV- Satzung und den dazugehörenden Ordnungen ergeht folgende Ausschreibung:
 
 
1. Staffeleinteilung
Die  Kreisliga besteht aus 16 Mannschaften, die 1. und 2. Kreisklasse bestehen aus
15 Mannschaften, die 3. und 4. Kreisklassen bestehen aus 16 Mannschaften.
 
2. Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb
Es dürfen nur solche Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen, die nach § 11 Absatz 2 der   
NFV- Spielordnung die erforderliche Zahl von Schiedsrichtern zur Verfügung stellen.

Über Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand.
 
3. Ermittlung des Kreismeisters
Der Staffelsieger der Kreisliga ist gleichzeitig Kreismeister 2011/2012.
 
4. Auf- und Abstieg
    a)     Der Kreismeister steigt in die Bezirksliga 2 auf.
            Der Tabellenzweite der Kreisliga bestreitet Relegationsspiele.
             Für den Aufstieg und die Relegation werden Spielgemeinschaften nicht zugelassen.
             Erreicht eine Spielgemeinschaft einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz, so wird die
             nächstplatzierte Mannschaft dem Bezirk gemeldet.
   
b)       Die drei Tabellenletzten der Kreisliga steigen ab. Überschreitet die Zahl der Absteiger aus der
Bezirksliga die der Aufsteiger, so werden diese Mannschaften die Sollzahl (15) überschreiten.
Um die gleiche Zahl erhöht sich im nächsten Jahr die Abstiegsquote in der Kreisliga.

 
c)       Der Tabellenerste und -zweite der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.
Die drei Tabellenletzten der 1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab.
 
Der Tabellenerste und -zweite der 2. Kreisklasse steigt in die 1. Kreisklasse auf.
Die drei Tabellenletzten der 2. Kreisklasse steigen in die 3. Kreisklasse ab.
 
Der Tabellenerste und -zweite der 3. Kreisklasse steigt in die 2. Kreisklasse auf.
Die vier Tabellenletzten der 3. Kreisklasse steigen in die 4. Kreisklasse ab.
 
            Der Tabellenerste und –zweite der 4. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse auf.
 
Sollte durch Auf- und Abstieg die Sollzahl von 15 Mannschaften in der Kreisliga, in der
1. und 2. Kreisklasse unterschritten werden, erfolgt die Auffüllung der Staffeln durch den
oder die  Nächstplatzierten der nachfolgenden Staffel.

Zurückgezogene (schriftliche Abmeldung) bzw. wegen Nichtantretens ausgeschiedene
Mannschaften zählen als Absteiger  und werden bei Meldung für die neue Saison

(letzter Tag ist der 18. Juni 2012) in die unterste Spielklasse eingestuft.
Zu spät gemeldete Mannschaften werden für die neue Spielsaison nicht mehr berücksichtigt. 
 
5. Wertung der Meisterschaftsspiele
     Ein gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit drei Punkten, ein unentschiedenes Spiel für
     beide Mannschaften mit je einem Punkt gewertet. Meisterschaft, Auf- und Abstieg
     entscheiden sich bei gleicher Punktzahl durch die Tordifferenz. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei
     mehreren Mannschaften gleich, ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat.
     Ist auch die Anzahl der geschossenen Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf
     neutralem Platz statt. Bei einer Entscheidung „ am grünen Tisch ” über den Ausgang eines
     Spieles (z.B. bei Nichtantreten einer Mannschaft) wird das Spiel gemäß §§ 37 und 38 der
     Spielordnung des NFV gewertet (drei Punkte und 5:0 Tore).
 
6. Spielformulare
     Spielformulare aller Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie Formulare von
     Pokalturnieren sind mittels eines dem Schiedsrichter vom Platzverein zu übergebenden und
     adressierten Freiumschlags spätestens am Tag nach dem Spiel dem zuständigen Staffelleiter
     zu übersenden.
 
7. Fehlende Pässe
    Das Strafgeld für pro fehlenden Pass beträgt 10,00 €.
     Ein Einsenden an den Staffelleiter entfällt, soweit nicht eine Aufforderung des Staffelleiters vorliegt.
 
8. Werbung
     Die Vereine werden vor Saisonbeginn aufgefordert, die Werbeträger des Vereins zu melden.
     Die Genehmigungsgebühr pro Werbepartner beträgt 25,00 €.  Es ist  möglich, den
     Werbepartner  unter den eigenen gemeldeten Mannschaften zu tauschen. Werbung ist auf
    Ärmel und Brustseite des Trikots  sowie der Hose möglich § 31/Abs 3 der SpO. Die Kosten für
    Trikot- und Hosenfläche betragen jeweils 25,00 €. Antreten in nicht gemeldeter Werbung wird  

     mit 10,00 € plus Verwaltungskosten, sowie Nachmeldungskosten von 25,00 €  bestraft.
 
9. Schiedsrichteransetzungen
     Die Schiedsrichteransetzungen für alle Spiele veranlasst verantwortlich
               Michael Frede – Celler Strasse 37 , 29229 Celle
                           Tel. 05141- 540677  
     Pokalturniere und Freundschaftsspiele sind schriftlich anzumelden. Zuwiderhandlungen
     werden mit 25,00 € bestraft. Der SR- Ausschuss unterrichtet den Kreisspielausschuss
     umgehend von der Anmeldung dieser Spiele. Alle Schiedsrichter müssen auf dem
     Spielformular angeben, welche Fahrtkosten, Spesen und evtl. Nebenkosten ausgezahlt
     worden sind.           
 
10. Schiedsrichterpool
     Für alle Herrenmannschaften (Senioren ausgeschlossen) wird ein SR- Pool eingerichtet. Aus
     dem ermittelten Gesamtbetrag der abgelaufenen Saison wird der Durchschnittsbetrag ermittelt
     und zur Anrechnung gebracht. Jeder Verein muss den 1. Abschlag bis spätestens 4 Wochen
     nach Saisonbeginn an den NFV Kreis Celle gezahlt haben.
     Der  2. Abschlag muss spätestens 4 Wochen vor Beendigung der Winterpause gezahlt werden.
     Die jeweilige Höhe der Kosten wird den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zugestellt. Sollte
     ein Verein nicht rechtzeitig gezahlt haben, wird er automatisch mit einer Spielsperre bis zum
     Einzahlungstag belegt. Insolvenzen haben auf diese Regelung keinen Einfluss.
 
11. Spielbetrieb
     Abweichend von Regel III, Ziffer 2 (3 Auswechselspieler) können in den Meisterschafts-
     spielen der 3. und 4. Kreisklasse bis zu vier Spieler ausgewechselt werden. Ein
     ausgewechselter Spieler darf während des Spiels  in einer Spielruhe in seine Mannschaft
     zurückkehren.
     Die Vereine tragen zunächst nur 11 zu Beginn des Spieles auflaufende Spieler ein. Werden
     weitere Spieler eingesetzt, so hat der Schiedsrichter die Namen der Spieler unmittelbar nach
     Spielschluss  nachzutragen. Der Spielführer ist  für die Richtigkeit der Eintragungen
     verantwortlich. Alle Mannschaften müssen mit Rückennummern spielen und haben den
     Spielbericht so auszufüllen, dass die Nummern auf dem Spielbericht mit den Rückennummer der
     Spieler identisch sind

     Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass der Kreisspielausschuss in zwingenden Fällen
     auch eine kürzere Frist als sieben Tage für Neuansetzungen oder Umbesetzungen in
     Anspruch nehmen kann. Bei außergewöhnlichen Umständen müssen die Vereine damit
     rechnen, dass Meisterschafts- und Pokalspiele auch an Feier- oder Wochentagen angesetzt
     werden. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist auf jeden Fall nach § 28 SP0 zu verfahren. Die
     Gastmannschaft ist verpflichtet, sich beim Staffelleiter bzw. Schiedsrichteransetzer über die
     Richtigkeit der Absage zu vergewissern. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der
     Spielausschuss berechtigt, falls notwendig, das Pflichtspiel in der Hin- und Rückserie zu
     tauschen, d.h. der Gastverein ist dann Platzverein § 23/Abs. 3 der SpO. Der Heimverein ist
     verpflichtet, bei einer Absage des Spiels alle Instanzen (Staffelleiter, Gegner,
     Schiedsrichteransetzer  und Schiedsrichter) nach § 28  SPO zu informieren. Eine Meldung
     über dfbnet.org ist ebenfalls notwendig. Pflichtspiele unter Flutlicht dürfen nur mit 
     Genehmigung des Spielausschusses stattfinden       

  
     Grundsätzlich sind Spielverlegungen nur im Verbandsinteresse möglich. Wünschen Vereine
     eine Spielverlegung, müssen dem Staffelleiter entsprechende Anträge schriftlich mit der
     Einverständniserklärung des Gegners mindestens eine Woche vor dem im Spielplan
     vorgesehenen Termin eingereicht werden. Über die Spielverlegung entscheidet der
     zuständige Staffelleiter. Der beantragende Verein hat für die entstehenden Kosten eine
     Gebühr von 15,00 plus Verwaltungskosten von 12,00 € an den NFV- Kreis Celle
     zu zahlen.
  
     Freundschaftsspiele
     Bei Freundschaftsspielen kann im Gegensatz zu den Punkt- und Pokalspielen innerhalb der
     Mannschaft beliebig oft gewechselt werden in einer Spielruhe. Die Anzahl der Spieler ist nicht
     begrenzt. Dies trifft für neu eingewechselte bzw. bereits ausgewechselte Spieler zu.
     Des Feldes verwiesene Spieler, auch aus Freundschaftsspielen und Pokalturnieren (auch bei
     verkürzter Spielzeit), sind bis zur Entscheidung des Kreisspielausschusses bzw. des
     Sportgerichts automatisch gesperrt. 
  
     Beim Betriebs- und Freizeitfußball des Feldes verwiesene Spieler unterliegen auch im Bereich des         
     NFV- Kreis Celle der Sperre, die von den zuständigen Organen ausgesprochen wurden.
     Spielgenehmigungen für Spiele im Ausland, auch Auswahlspiele, müssen mit dem vom DFB
     vorgesehenen Formular beim Vorsitzenden des Kreisspielausschusses beantragt werden.
     Amtliche Bekanntmachungen des NFV- Kreis Celle in der Celleschen Zeitung sind für alle
     Vereine bindend. Die Ausschreibung für das laufende Spieljahr 2011/12 wird den Vereinen
     im Internet unter www.nfv.de sowie auf der Homepage des Kreises Celle unter
     www.nfvkreiscelle.de zur Verfügung gestellt. Die Spielpläne für das Spieljahr 2011/12
     können unter  www.dfbnet.org ab dem 08.07.2011 erfragt werden. Ein Download ist möglich.
     Sämtliche Spielergebnisse (auch die Pokalspiele) sind unverzüglich durch die
     gastgebenden Vereine, (auch die der Altherren, Altliga und Ü 50)  spätestens jedoch
     eine Stunde nach Spielende ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet (auch bei
     Wochentagsspielen), dem NFV über das Internet zu melden.
     Die Meldungen sind über www.dfbnet.org bzw. telefonisch über 01805 332638 oder per
     SMS unter 33355 bzw. über 0621 43071234 einzugeben.
     Bei  kompletten Ausfall des www.dfbnet.org müssen die Ergebnisse an:
     John Breach - Allerweg 13 - 29313 Hambühren Tel.: 05143/911939
     gemeldet werden.
     Nichtmeldung des Spielergebnisses wird mit  5,00 €, im Wiederholungsfall mit 10,00 € und
     in weiteren Fällen mit 15,00 € plus Verwaltungskosten bestraft.
 
 
12. Winterpause
     Die Winterpause gem. § 6 Absatz 2 der SPO des NFV beginnt mit dem letzten angesetzten
     Pflichtspiel der Mannschaft in 2011, jedoch spätestens am 19.Dezember 2011 und endet
     am 30. Januar 2012.
                       
Anhang Spielbetrieb der Altherren
 
     Die aktuelle Ausschreibung hat auch Gültigkeit  für den Spielbetrieb der Altherren.
     Abweichend  gelten  folgende  Regelungen:
     Die Sollzahl der AH- Kreisliga wird mit 10 festgelegt. Die maximal zulässige Spielerzahl ist 15.
     Ausgewechselte  Spieler  dürfen  wieder  eingewechselt  werden.
     Ferner ist zu beachten, dass jeder Spieler spielberechtigt ist, der einen gültigen
     Spielerpass besitzt und am Spieltag das 32. Lebensjahr vollendet hat.
     Ein Festspielen in einer anderen Mannschaft gegenüber den Altherren ist nicht möglich.
     (Beispiel: Ein Spieler spielt an zwei aufeinander folgenden Pflichtspielen in der 1. Herren
     des Vereins. Er ist für alle Mannschaften unterhalb der 1. Herren fest gespielt, nicht jedoch
     für die Altherren!)
     Für Altherrenspieler gilt § 10 Abs. (4) der Spielordnung nicht!!
     Die  AH-Kreisliga besteht aus 10 Mannschaften und die AH-Kreisklasse besteht aus
     9  Mannschaften.
 
 
     Der Staffelsieger der AH- Kreisliga ist  Kreismeister des Spieljahres 2011/2012.
     An der Bezirksmeisterschaft 2011/2012 nimmt der Kreismeister des Spieljahres 2010/11 teil.
     Spielgemeinschaften sind startberechtigt, sofern sie in den letzten drei Spielserien als SG am Spielbetrieb teilgenommen haben.

     Die zwei Tabellenletzten der AH- Kreisliga steigen in die AH-Kreisklasse ab.
     Die zwei Tabellenersten der AH- Kreisklasse steigen in die AH-Kreisliga auf.
     Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten.
     Für die Kreispokalrunde, Hallenkreismeisterschaft, Altligameisterschaft und Ü 50 ergeht eine  gesonderte  Ausschreibung.
     Die Schiedsrichteransetzungen für AH, AL und Ü 50 werden vom Sportkameraden,
     Carsten Kellner, Mondhagen 8, 29227 Celle, Tel.: 05141/980143 vorgenommen
 
 
Anhang Spielbetrieb Altliga 
     Die AL-Kreisliga und die AL-1. Kreisklasse Ost  bestehen aus 9 Mannschaften,
     die AL-1. Kreisklasse West besteht aus 10 Mannschaften.
     Die zwei Tabellenletzten der AL-Kreisliga steigen in die AL-Kreisklassen ab.
     Der jeweilige Staffelsieger der AL-Kreisklasse Ost und West steigt in die AL-Kreisliga auf.
     Die Abseitsregel ist entgegen der üblichen Spielregel aufgehoben.
     Die Spiele finden  an unterschiedlichen Wochentagen (Sommerzeit) bzw. sonntags statt.
     Gespielt wird auf einem Kleinfeld  (mind. 45 m breit und 60 m lang)  mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m).
     Bewegliche Tore müssen verankert werden. Die Strafraumgröße beträgt 29 x 12 m.
     Der Strafstoßpunkt ist 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt. Der Torraum hat eine Größe
     von 13 x 4 m, der Mittelkreis einen Radius von 5 m. Werden die Spiele auf  geteilten Seniorenfeldern ausgetragen,
     gehört das feststehende Tor zum Spielfeld. Berührt der Ball die Torpfosten oder Torlatte und prallt ins 
     Spielfeld zurück, wird das Spiel nicht unterbrochen.

     Bei der Ausführung von Frei-, Eck- und Strafstössen müssen die gegnerischen Spieler
     5 Meter vom Ball entfernt sein. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten.
 
 
Spielberechtigung und Auswechselung:
     An  den  Spielen  dürfen nur Spieler teilnehmen, die das 40. Lebensjahr vollendet
     haben  und  einen  gültigen  Spielerpass  besitzen.
     Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Altersklasse ( z.B. Altliga ),
     so gilt bezüglich des Festspielens in der 1. AL- Mannschaft  gemäß § 10 Abs. 2
     der Spielordnung des NFV.
     Ein  Festspielen in einer anderen Mannschaft gegenüber der Altliga ist nicht möglich.
     Für Altligaspieler gilt § 10 Abs. (4) der Spielordnung nicht!!
     Zu einer Mannschaft gehören jeweils 11 Spieler, von denen jedoch nur 6 Feldspieler
     und ein Torwart auf  dem Spielfeld sein dürfen. Zu Beginn des Spieles müssen 5 Spieler
     (einschließlich Torwart) auf dem Spielfeld sein.
     Auswechselungen dürfen nur in einer Spielruhe mit Zustimmung des Schiedsrichters
     vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingesetzt werden dürfen.
                               
Anhang Spielbetrieb Altsenioren Ü50
     Die Staffel der Ü50 besteht aus 11 Mannschaften.
     Der Staffelsieger ist  gleichzeitig Kreismeister 2011/2012.
     Spielberechtigung und Auswechselung
     Abweichend vom Spielbetrieb der Altliga dürfen hier nur Spieler eingesetzt werden, die am
     Spieltag das 50. Lebensjahr vollendet haben.  Zur Überbrückung der neuen Altersbegrenzung
     ist es den Mannschaften erlaubt, bis zu 3 Spieler einzusetzen, die das 46. Lebensjahr an dem      Spieltag vollendet haben.
     Für Spieler der Ü50 gilt § 10 Abs (4) der Spielordnung nicht!!
 
Mit der Veröffentlichung im nfv.de werden diese Bestimmungen in Kraft gesetzt.
Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind schriftlich bis zum 31.07.2011
bei - Achim Prüße, Zur alten Kaserne 1, 29313 Hambühren - einzureichen
 
Hambühren, den  04. Juli 2011
 
              gez.  A. Prüße -  H.-G. Kuers - H. Weidt  – J. Breach  - R. Fiebig

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